Wer als Werkzeug nur den Hammer kennt....

16. Zuguterletzt

Und hier noch eine kleine Nachhilfe für alle Juristen und Nicht-Juristen:

Da beschwert sich ein Leserbriefschreiber in der Niederelbe-Zeitung, dass (sinngemäss) "die Saatkrähen immer mehr werden....
und man müsse sich einmal ausmalen, wenn sie noch mehr würden....wo das denn wohl hinführen würde..."

Also, zu den Erwägungsgründen der EU-Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes:

1. Der Mensch drängt mit seinem Verhalten Tiere und deren Lebensräume kontinuierlich zurück, so dass etliche Tierarten
vom Aussterben bedroht sind. Dazu gehört auch Corvus frugilegus.

2. Dieser Effekt liegt nicht im langfristigen Interesse der Bürger der EU und der Bundesrepublik Deutschland.

3. Die Schutzvorschriften sollen diesen Effekt aufhalten und langfristig umkehren, d.h. es ist seitens der Rechtsvorschriften,
erlassen durch die demokratisch gewählten Volksvertreter, also durch die Gesellschaft, absolut erwünscht, dass die vom Aussterben bedrohten Saatkrähen sich erholen und vermehren......der möglicherweise sichtbare Effekt der Vögelvermehrung stellt also den Sollzustand dar.

Aus dieser Erkenntnis nun schliessen zu wollen, dass die Krähen eben deshalb weg müssen, zeigt, dass diejenigen unser Rechtssystem nicht verstanden haben;
dafür gibt es einen übergeordneten Begriff: Unmündiger Bürger.

Würden sich die Krähen nicht vermehren, dann wären:

a) die Schutzvorschriften unzulänglich und müssten strenger (!) gefasst werden, oder

b) die Schutzvorschriften per se unsinnig.

Zusammenhänge erkannt ? Dann wird alles gut.


Doch die Stadt will nur eines: abholzen, siehe button 17 !